Allgemeine Geschäftsbedingungen für Geschäftskunden
Version 1 · Stand 16. Oktober 2026 · gilt für Lieferungen in alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union
Verkäufer: National Company for Industrial Equipment Marketing NCIEM UG (haftungsbeschränkt), Lohmühlenstraße 65, 12435 Berlin, Deutschland · Handelsregister: Amtsgericht Charlottenburg, HRB 279147 · USt-IdNr. DE461597638 („Verkäufer“).
Diese Bedingungen gelten ausschließlich für Geschäftskunden. Für Verbraucher gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Verbraucher.
Aus Gründen der Lesbarkeit wird auf geschlechtsspezifische Formulierungen verzichtet; alle Bezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.
Inhalt
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Bedingungen („B2B-AGB“) gelten nur, wenn der Kunde („Kunde“) Unternehmer im Sinne von § 14 BGB oder nach dem Recht des Staates seiner Niederlassung ein vergleichbarer Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Sie gelten für alle Verträge, mit denen der Verkäufer dem Kunden bewegliche Sachen, digitale Inhalte oder Waren mit digitalen Elementen („Waren“) über nciem.de oder durch individuelles Angebot verkauft („Kaufverträge“), unabhängig davon, ob der Verkäufer die Waren selbst herstellt. Sie gelten auch für künftige Kaufverträge, ohne dass erneut auf sie hingewiesen werden muss.
1.2 Nimmt der Kunde zusätzliche Leistungen des Verkäufers in Anspruch (zum Beispiel Kalibrierung, Konfiguration oder Installation), können hierfür gesonderte Leistungsbedingungen gelten, die diesen B2B-AGB im Konfliktfall vorgehen.
1.3 Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter gelten nur, wenn der Verkäufer ihnen ausdrücklich in Textform zustimmt. Schweigen, unterlassener Widerspruch oder Leistungserbringung in Kenntnis solcher Bedingungen gelten nicht als Zustimmung.
1.4 „Dritter“ ist jede Person außer dem Verkäufer und dem Kunden (jeweils eine „Partei“), einschließlich der mit einer Partei verbundenen Unternehmen. „Textform“ schließt E-Mail ein.
2. Vertragsschluss
2.1 Die auf nciem.de, in Angeboten, Katalogen oder sonstigen Unterlagen dargestellten Produkte sind keine verbindlichen Angebote.
2.2 Eine Bestellung des Kunden ist ein verbindliches Angebot. Der Kunde ist daran 14 Kalendertage ab Abgabe gebunden, den Tag der Abgabe eingeschlossen.
2.3 Der Verkäufer kann das Angebot innerhalb dieser Frist durch ausdrückliche Erklärung in Textform oder durch Lieferung der Waren annehmen. Automatische Eingangsbestätigungen, Auftragsbestätigungen und Versandmitteilungen sind keine Annahme.
2.4 Vertragssprache ist Deutsch oder Englisch, je nach der vom Kunden auf nciem.de gewählten Sprache. Der Verkäufer speichert den Vertragstext und übersendet ihn dem Kunden mit der Bestellbestätigung.
3. Preise, Umsatzsteuer und Zahlung
3.1 Die Geschäftskunden angezeigten Preise sind Nettopreise in Euro. Hinzu kommen die gesetzliche Umsatzsteuer und eine Versandkostenpauschale von 30,00 € je Bestellung für Lieferungen innerhalb der Europäischen Union.
3.2 Bei Lieferungen an einen Kunden in einem anderen EU-Mitgliedstaat, der bei der Bestellung eine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer angibt, wird die Lieferung als innergemeinschaftliche Lieferung behandelt; bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen gilt das Reverse-Charge-Verfahren: Es wird keine deutsche Umsatzsteuer berechnet, und der Kunde versteuert den Erwerb in seinem Land. Der Verkäufer prüft Umsatzsteuer-Identifikationsnummern über das EU-System VIES. Wird keine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer angegeben oder schlägt die Prüfung fehl, wird die Umsatzsteuer zum jeweils geltenden Satz berechnet.
3.3 Lieferungen in Gebiete, die zum Zollgebiet, aber nicht zum Umsatzsteuergebiet der EU gehören (zum Beispiel die Kanarischen Inseln oder die Åland-Inseln), erfolgen nur nach individueller Vereinbarung; dort anfallende Einfuhrumsatzsteuer, Verbrauchsteuern und Zollabgaben trägt der Kunde.
3.4 Soweit nichts anderes vereinbart ist, ist der Kaufpreis bei Bestellung im Voraus per PayPal oder per Kredit- oder Debitkarte fällig. Ist ein Kauf auf Rechnung individuell vereinbart, sind Rechnungen innerhalb von 14 Kalendertagen nach Lieferung und Rechnungszugang per Banküberweisung in Euro ohne Abzug zu zahlen; Bankgebühren trägt der Kunde. Ab Verzugseintritt werden die gesetzlichen Verzugszinsen berechnet; die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt vorbehalten.
3.5 Der Kunde kann nur mit Gegenansprüchen aufrechnen oder wegen solcher Ansprüche die Zahlung zurückhalten, die unbestritten, rechtskräftig festgestellt sind oder aus demselben Kaufvertrag stammen.
4. Lieferung und Eigentumsvorbehalt
4.1 Der Verkäufer liefert an Lieferadressen in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Lieferungen in andere Länder erfolgen nur nach individueller Vereinbarung.
4.2 Der Verkäufer ist zu Teillieferungen berechtigt, soweit sie für den Kunden zumutbar sind, insbesondere wenn sie dem Vertragszweck dienen und keinen erheblichen Mehraufwand oder zusätzliche Kosten verursachen.
4.3 Der Verkäufer wählt Transportunternehmen, Versandweg und Verpackung.
4.4 Lieferzeiten sind unverbindliche Schätzungen, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart sind. Sie beziehen sich auf die Übergabe der Waren an das erste Transportunternehmen, auch wenn ein Lieferant im Auftrag des Verkäufers direkt an den Kunden versendet. Die übliche Schätzung beträgt 1–2 Werktage Bearbeitung zuzüglich 4–7 Werktage Transport; der Transport an Ziele außerhalb Deutschlands kann länger dauern, wie im Bestellvorgang angegeben. Werktage sind Montag bis Freitag mit Ausnahme der gesetzlichen Feiertage in Berlin.
4.5 Verzögern oder verhindern höhere Gewalt oder sonstige unvorhersehbare, vom Verkäufer nicht zu vertretende Ereignisse die Lieferung (zum Beispiel Betriebsstörungen, Transportverzögerungen, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, behördliche Maßnahmen oder die ausbleibende Belieferung durch einen Lieferanten trotz kongruenten Deckungsgeschäfts des Verkäufers), gilt Folgendes: Ein vorübergehendes Hindernis verlängert die Lieferzeiten um seine Dauer zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist; ein Hindernis, das die Lieferung nicht nur vorübergehend unmöglich macht oder wesentlich erschwert, berechtigt den Verkäufer zum Rücktritt durch Erklärung in Textform. Ist dem Kunden die Annahme der verzögerten Lieferung nicht zumutbar, kann er durch Erklärung in Textform zurücktreten.
4.6 Die Lieferung erfolgt DAP (Delivered at Place, Incoterms® 2020) an die vom Kunden angegebene Lieferadresse („Empfänger“). Die Gefahr geht über, wenn die Waren dem Empfänger auf dem ankommenden Beförderungsmittel entladebereit zur Verfügung gestellt werden. Dies gilt auch für Teillieferungen und wenn der Verkäufer zusätzliche Leistungen erbringt. Der Kunde stellt sicher, dass der Empfänger die Waren an Werktagen während der üblichen Geschäftszeiten annehmen kann; die Kosten eines vom Kunden oder Empfänger zu vertretenden erfolglosen Zustellversuchs trägt der Kunde.
4.7 Eigentumsvorbehalt: Die Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus dem Kaufvertrag Eigentum des Verkäufers. Der Kunde darf die Waren im ordentlichen Geschäftsgang weiterveräußern, jedoch weder verpfänden noch zur Sicherheit übereignen. Der Kunde tritt dem Verkäufer bereits jetzt sicherungshalber alle Forderungen ab, die aus der Weiterveräußerung entstehen oder an die Stelle der Waren treten (etwa Versicherungsansprüche oder Ansprüche wegen Verlust oder Zerstörung); der Verkäufer nimmt die Abtretung an. Der Kunde darf die abgetretenen Forderungen im eigenen Namen einziehen, bis der Verkäufer diese Ermächtigung bei Zahlungsverzug widerruft. Übersteigen die Sicherheiten die gesicherten Forderungen um mehr als einen angemessenen Betrag, gibt der Verkäufer auf Verlangen des Kunden den übersteigenden Teil frei. Soweit das Recht des Staates, in dem sich die Waren befinden, für die Wirksamkeit des Eigentumsvorbehalts weitere Schritte verlangt (zum Beispiel eine Registrierung oder eine bestimmte Form), wirkt der Kunde auf Verlangen des Verkäufers daran mit.
5. Software
Enthalten die Waren Software, die dem Kunden lizenziert wird, gelten die Lizenzbedingungen des Softwareanbieters und/oder des Verkäufers. Der Verkäufer stellt sie auf Anfrage zur Verfügung.
6. Mängel
6.1 Die Rechte des Kunden bei Mängeln richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit die Ziffern 6 und 7 nichts anderes bestimmen. Rechte aus Garantien des Verkäufers oder eines Herstellers bleiben unberührt. Die Ziffern 6.3 und 6.4 gelten nicht, wenn der letzte Vertrag in der Lieferkette ein Verbrauchsgüterkauf oder ein Vertrag über die Bereitstellung digitaler Inhalte an einen Verbraucher ist.
6.2 Der Kunde oder der von ihm benannte Dritte hat die Waren unverzüglich nach Lieferung zu untersuchen. Offensichtliche Mängel und Mängel, die bei sorgfältiger Untersuchung erkennbar gewesen wären, sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Kalendertagen nach Lieferung in Textform anzuzeigen; verdeckte Mängel innerhalb von 14 Kalendertagen nach ihrer Entdeckung. Andernfalls gelten die Waren hinsichtlich dieses Mangels als genehmigt. Bei Lieferung erkennbare Transportschäden sollten zusätzlich bei Empfang gegenüber dem Transportunternehmen vermerkt werden. Auf Verlangen sendet der Kunde beanstandete Waren an den Verkäufer oder einen von ihm benannten Dritten zurück; war die Rüge berechtigt, erstattet der Verkäufer die erforderlichen Kosten.
6.3 Sind die Waren mangelhaft, beseitigt der Verkäufer den Mangel innerhalb angemessener Frist nach seiner Wahl durch Nachbesserung oder durch Lieferung mangelfreier Waren.
6.4 Mängelansprüche verjähren ein Jahr nach Lieferung. Dies gilt nicht für Sachen, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet wurden und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben; für Schadensersatzansprüche wegen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder wegen vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung des Verkäufers, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen; für arglistig verschwiegene Mängel; sowie für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz oder anderem zwingenden Produkthaftungsrecht. In diesen Fällen gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
6.5 Besteht eine Herstellergarantie, gibt der Verkäufer die ihm vorliegenden Herstellerinformationen weiter, damit der Kunde Garantieansprüche geltend machen kann.
7. Haftung
7.1 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Verkäufer nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, also solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Kaufvertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf.
7.2 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Verkäufer nicht für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen oder sonstige mittelbare oder Folgeschäden; seine Haftung ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
7.3 Die Haftung für vergebliche Aufwendungen ist auf die für die jeweilige Art des Kaufvertrags typischen Aufwendungen begrenzt.
7.4 Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung für Verzugsschäden auf 5 % des vereinbarten Preises der verspätet gelieferten Waren begrenzt.
7.5 Für den Verlust von Daten haftet der Verkäufer nur, wenn der Kunde die Daten regelmäßig und dem Stand der Technik entsprechend gesichert hat; die Haftung ist auf die Kosten der Wiederherstellung der Daten aus dieser Sicherung begrenzt.
7.6 Die Ziffern 7.1 bis 7.5 gelten nicht für die Haftung wegen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz oder anderem zwingenden Produkthaftungsrecht, bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Verkäufers, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen oder aus einer übernommenen Garantie.
8. Exportkontrolle und Sanktionen
8.1 Der Kunde hält alle anwendbaren Vorschriften des Außenwirtschaftsrechts in Bezug auf die Waren ein, einschließlich der Sanktionen, Embargos und Exportkontrollen der Vereinten Nationen, der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten, des Vereinigten Königreichs und der Vereinigten Staaten („Sanktionen“), auch bei Weiterveräußerung oder sonstiger Weitergabe. Viele Prüf- und Messgeräte können Güter mit doppeltem Verwendungszweck im Sinne der Verordnung (EU) 2021/821 sein.
8.2 Der Kunde sichert zu, dass weder er noch seine Tochtergesellschaften auf einer Sanktionsliste dieser Stellen geführt werden oder unmittelbar oder mittelbar im Eigentum oder unter der Kontrolle einer gelisteten Person stehen, und informiert den Verkäufer unverzüglich in Textform, wenn sich dies ändert.
8.3 Vor Vertragsschluss informiert der Kunde den Verkäufer in Textform, wenn die Waren für militärische, nukleare, waffenbezogene oder rüstungsbezogene Zwecke außerhalb der EU bestimmt sind oder verwendet werden könnten, die einer Genehmigung bedürfen. Ohne eine solche Mitteilung gilt die Bestätigung des Kunden als abgegeben, dass keine solche Verwendung beabsichtigt ist. Bei konkreten Anhaltspunkten für eine solche Verwendung kann der Verkäufer die zuständige Behörde einschalten; Ansprüche des Kunden wegen daraus entstehender Verzögerungen sind ausgeschlossen.
8.4 Der Kunde darf die Waren weder unmittelbar noch mittelbar nach Russland oder Belarus oder zur Verwendung dort verkaufen, liefern, übertragen, ausführen oder wiederausführen, soweit dies gegen die Verordnung (EU) Nr. 833/2014 oder die Verordnung (EG) Nr. 765/2006 verstößt, und unternimmt alle zumutbaren Anstrengungen, um Dritte in der weiteren Lieferkette daran zu hindern. Ein Verstoß ist eine wesentliche Vertragsverletzung, die den Verkäufer zur fristlosen Kündigung und zum Schadensersatz berechtigt. Der Kunde meldet bekannte oder drohende Verstöße unverzüglich und stellt auf Anfrage die zur Überprüfung der Einhaltung erforderlichen Informationen zur Verfügung.
9. Daten auf zurückgesandten Waren
9.1 Vor der Rücksendung von Waren, die Daten speichern (Datenlogger, Prüfgeräte, Messgeräte mit Speicher), aus welchem Grund auch immer, sichert der Kunde alle darauf befindlichen Daten und löscht sie anschließend dauerhaft, insbesondere personenbezogene und vertrauliche Daten.
9.2 Der Verkäufer kann nicht sicherstellen, dass verbliebene Daten gelöscht werden, und haftet nicht für den Zugriff Dritter darauf. Der Kunde stellt den Verkäufer von Ansprüchen, auch Dritter, frei, die daraus entstehen, dass die Waren noch Daten enthielten. Verbliebene Daten werden nicht als vertraulich behandelt.
10. Freiwillige Rückgaberechte
Geschäftskunden steht kein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Rückgabe- oder Widerrufsrechte, die der Verkäufer dem Kunden durch individuelle Vereinbarung oder in seinen sonstigen veröffentlichten Richtlinien einräumt, bleiben von diesen B2B-AGB unberührt.
11. Sonstiges
11.1 Vertraulichkeit: Der Kunde behandelt nicht öffentliche Preise, Rabatte und sonstige vom Verkäufer offengelegte kommerzielle Bedingungen für fünf Jahre nach Abschluss des Kaufvertrags vertraulich. Dies gilt nicht für die Weitergabe an verbundene Unternehmen, die derselben Vertraulichkeit unterliegen (wobei der Kunde für sie haftet), an Gerichte und Behörden, soweit die Offenlegung gesetzlich vorgeschrieben ist, sowie für Informationen, die ohne Verschulden des Kunden oder seiner verbundenen Unternehmen öffentlich geworden sind.
11.2 Überschriften dienen nur der Übersichtlichkeit und haben keinen Einfluss auf die Auslegung.
11.3 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss seiner Kollisionsnormen und des UN-Kaufrechts (CISG). Diese Rechtswahl gilt unabhängig davon, in welchem Staat der Kunde niedergelassen ist oder in welchen Staat die Waren geliefert werden.
11.4 Ausschließlicher Gerichtsstand, auch international, für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Kaufvertrag oder diesen B2B-AGB ist Berlin, Deutschland. Der Verkäufer kann den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand verklagen. Zwingende ausschließliche Gerichtsstände bleiben unberührt.
11.5 Diese B2B-AGB liegen in deutscher und englischer Sprache vor. Bei Abweichungen zwischen den beiden Fassungen ist die deutsche Fassung maßgeblich.
11.6 Sollte eine Bestimmung des Kaufvertrags oder dieser B2B-AGB unwirksam sein oder werden, bleibt der übrige Inhalt wirksam. Eine Lücke wird durch die wirksame Regelung geschlossen, die die Parteien nach dem wirtschaftlichen Zweck vereinbart hätten, wenn sie die Lücke gekannt hätten.
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